- Wandern unter kundiger Führung im Kreise Gleichgesinnter
- Zusammengehörigkeitsgefühl in einer großen Familie von Heimat- und Eifelfreunden
- Abwechslungsreiche und altersspezifische Freizeitangebote auch für Familien, Jugendliche und Senioren
- Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) bei allen Vereinsaktivitäten
- Kostenlose Mitgliederzeitschrift DIE EIFEL
- Verbilligter Bezug von Büchern und Wanderkarten aus dem vereinseigenen Verlag
- Eintrittsvergünstigung in der Niederburg Manderscheid, im Eifelmuseum Mayen und in weiteren Museen des Arbeitskreises Eifeler Museen
- Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten als Wanderführer und Fachwart in den Bereichen Wegewesen, Naturschutz, Kultur, Jugend und Familie sowie Medien mit Gewährung von Zuschüssen durch den Hauptverein
- Gemeinnütziger Beitrag zur Aufrechterhaltung des Hauptwanderwegenetzes durch die Eifel
- Engagement in gemeinnützigen Projekten der Ortsvereine, die teilweise auch vom Hauptverein besonders gefördert werden
Dazu Sonderkonditionen bei ausgewählten Anbietern eifelweit (DWV-Mitgliedskarte)
Rabatte für DWV-Karteninhaber (Mitgliedskarte des Deutschen Wanderverbandes) bei Anbietern in ganz Deutschland (z.B. Wanderheime, Wanderhotels, Reiseveranstalter, Garmin); Einzelheiten beim Deutschen Wanderverband
- Vollmitglied 25 € (mit Bezug der Zeitschrift)
- Familienmitglied 10 € (ohne Bezug der Zeitschrift)
- Jugendmitglied 2 € (ohne Bezug der Zeitschrift)
Zur Anmeldung laden Sie sich bitte das Antragsformular herunter.
Den Mitgliedsantrag senden Sie bitte an den Vorstand
Joachim Rogalski
Neustr. 5
56727 Mayen
E-Mail:
Hinweise für Antragsteller:
Der Jahresbeitrag unserer Ortsgruppe beträgt für Vollmitglieder 25 Euro (incl. der Zeitschrift des Eifelvereins "Die Eifel"),
Familienmitglieder zahlen 10 Euro (ohne Zeitschriftenbezug), Jugendmitglieder zahlen 2 Euro (ohne Zeitschriftenbezug).
Der Jahresbeitrag ist stets für ein volles Kalenderjahr, auch bei Ein- oder Austritt im Laufe des Jahres, zu entrichten. Er ist fällig Ende Januar, bei Eintritt im Laufe des Jahres, unmittelbar nach Eintritt.
Einzugsermächtigung vom Bankkonto ist erwünscht.
Kündigungen haben spätestens zum 30. September eines Jahres zu erfolgen.
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